Fragen & Antworten

Was sind die Pflichten eines Notars?

Die Pflichten

Der Notar hat die notarielle Urkunde in Übereinstimmung mit den Beteiligten zu erstellen. Dabei steht stets die unparteiische neutrale Beratung der Klienten im Mittelpunkt. Er klärt die Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche Rechtsfolgen auf. Der Notar hat auf eine ausgewogene Lösung hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Vertragspartei zu schützen.

Für den Notar besteht Tätigkeitspflicht. Das heißt, er darf eine Amtshandlung nicht verweigern. Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn er selbst oder seine Verwandten an der Sache beteiligt sind – und natürlich bei verbotenen Geschäften oder Schein- oder Umgehungsgeschäften. Der Notar darf auch dann nicht aktiv werden, wenn eine widerrechtliche Benachteiligung eines Dritten besteht oder wenn ein Beteiligter offensichtlich nicht geschäftsfähig ist.

Der Notar unterliegt besonderer Kontrolle und strikten disziplinarrechtlichen Regeln.

Zuletzt aktualisiert am 27.03.2014.

Zurück

Schriftgröße
A A A
Zomedia Logo