Testament, Erb- & Verlassenschaft

Es gibt viele Fragen.
Und es gibt Ihren Notar.

Woran muss ich denken, wenn ich über ein Testament nachdenke? Wie kann ich mich davor schützen, dass mein Testament angefochten werden kann? Schenken oder vererben – was ist steuerlich klüger? 

Erbschaft und Testament gehören zur täglichen Arbeit des Notars. Keiner ist so viel und so eingehend mit diesen Fragen befasst wie Ihr Notar. Er ist – vor allem aufgrund seiner Erfahrung als Gerichtskommissär – Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, deren Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Errichtung von Erb-, Erbverzichts- und Pflichtteilsverträgen.

Sie wissen, wie viel Streit es um Erbschaften und Testamente geben kann. Ihr Notar sagt Ihnen, wie Sie diesem Streit vorbeugen können.

Beispiele aus der Praxis:

  • Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen, deren Verwahrung und Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister
  • Erbverträge
  • Verträge auf den Todesfall
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Verlassenschaftsabhandlungen (als Gerichtskommissär oder als Erbenmachthaber)
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