Beglaubigung, Notariatsakt und Einsicht in öffentliche Bücher

Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die Kernaufgabe des Notars.

Öffentliche Urkunden gelten als das sicherste Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments.

Beispiele aus der Praxis:

  • Errichtung von Notariatsakten
  • Einsicht in öffentliche Bücher (Grundbuch und Firmenbuch)
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Vidimierung (z.B. beglaubigte Kopie von Ihrem Reisepass zur Vorlage bei Behörden)
  • Registrierung von Dokumenten im elektronischen Urkundenarchiv
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